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Info zu ALG II / Fördermaßnahmen


Wie verbesserst Du Deine Chancen?

Bespreche mit Deiner FallmanagerIn Deine Vorstellungen.
Es gibt z.B. die Möglichkeiten


- einen Schul- oder Berufsschulabschluss zu erreichen
- eine berufsvorbereitende Maßnahme oder berufliche
  Weiterbildungsmaßnahme zu besuchen
- ein berufliches Praktikum mit Zertifikat zu absolvieren
- eine gezielte berufliche Zusatzqualifikationen zu erreichen
  (z.B. LKW– oder Gabelstapler-Führerschein /
  Maschinen- oder Computerkurse)
- eine berufliche Weiterbildung
- oder Mobilitätshilfen (d.h. finanzielle Unterstützung
  bei Umzügen, getrennter Haushaltsführung,
  Arbeitskleidung und –geräten oder Fahrtkosten) zu erhalten

Findest Du einen Job in einer anderen Stadt, frage nach weiteren Unterstützungsmöglichkeiten.

Bist Du noch unter 25 Jahren, können die genannten Möglichkeiten erweitert werden.

Frage in jedem Fall Deine FallmanagerIn!



Die Eingliederungsvereinbarung als Hilfeplan

In der Eingliederungsvereinbarung

- werden alle besprochenen Schritte und Aufgaben festgelegt,
  die in einem bestimmten Zeitraum zu erledigen sind.
- Deine FallmanagerIn überprüft regelmäßig, ob Du die einzelnen
  Schritte der Vereinbarung erfüllt hast.
- Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, mit ihr
  versicherst Du alle Auflagen zu erfüllen.



Wie kannst Du gefördert werden?

Fördermöglichkeiten im Rahmen des SGB II sind

- Aufnahme einer betrieblichen, außerbetrieblichen
  oder schulischen Ausbildung
- Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen
Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Rock und Rolli,
  Radstation in Ratingen, Deutschkurse)
- Aufnahme einer Arbeitsgelegenheit
Bewerbungshilfen
  (z.B. Kostenerstattung von Bewerbungsmappen)
Finanzielle Hilfen
  (Arbeitskleidung wie z.B. Sicherheitsschuhe)
  bei Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit:
  Wenn Du eine Geschäftsidee hast, bespreche diese
  mit Deiner FallmanagerIn.


Fällt es Dir schwer aktiv zu werden?


Sprich mit Deiner FalllmanagerIn über Lösungen.
Es gibt z.B.:


- Kinderbetreuungsmöglichkeiten
- Beratung bei Geldproblemen
- psychosoziale Beratung / Suchtberatung



Was kannst Du selbst tun?

Deine Motivation und Initiative sind gefragt.
Damit Du einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit
bekommst, musst Du Dich aktiv bewerben
und zumutbare Job-Angebote annehmen, denn


- wenn Du etwas verändern willst, musst Du es tun:
  1. Du hast viele Fähigkeiten,
     überlege für welchen Bereich sie sich eignen.
     Bewerbe Dich auf entsprechende Ausbildungs-
     und Arbeitsstellen.
  2. Bewerbe Dich auch auf Stellen in umliegenden Städten.
     (Auf den Job vor der Haustür kannst Du nicht warten!)
- In allen Fällen kannst Du Unterstützung
  bei Deiner FallmanagerIn erhalten.



Was heißt „Fördern und Fordern“?

Die Bundesregierung hat mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II ab dem 1.1.2005 die Grundsätze „Fördern“ und „Fordern“ verbunden.
Das bedeutet: Wenn Du die angebotenen Fördermöglichkeiten nicht annimmst, kann Deine finanzielle Unterstützung gekürzt/eingestellt werden.
Fördermaßnahmen (z.B. in Ratingen: Job for Juniors,
Berufliche Orientierung junger Erwachsener => Boje-Aktiv-Ratingen@web.de), werden exakt / genau Deiner Situation entsprechend ausgewählt. Du hast die Möglichkeit, Deine Lebenssituation zu verbessern, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern.

Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen,
je mehr Du weißt und kannst!



Wann bekommst Du Arbeitslosengeld II?

1. Wenn Du über 15 Jahre alt bist und
   mindestens drei Stunden täglich arbeiten kannst.
2. Wenn Dein Einkommen nicht ausreicht, um Deinen
   Lebensunterhalt (Wohnung, Lebensmittel, Bekleidung)
   zu finanzieren.

Beteiligst Du Dich nicht an der Vermittlung, oder lehnst die Angebote der FallmanagerInnen ohne wichtigen Grund ab, kann das Arbeitslosengeld II bis auf die Kosten für Unterkunft und Heizung gekürzt werden.

Mach mit – sonst gibt es eine Kürzung!



Informationen zum neuen Sozialgesetzbuch II

Hast Du noch Fragen?

Wende Dich an Deine FallmanagerIn oder nutze die Informationsmedien und –einrichtungen in Deiner Agentur für Arbeit.

U25 FallmanagerInnen in Ratingen:

02102 / 9397 - 155 Frau Meyer


02102 / 9397 - 116 Frau Feldmann


02102 / 9397 - 211 Frau Weingart


Adresse: Stadionring 17, 40878 Ratingen



Wir danken den SchülerInnen der Klasse 10 der BOJE-Aktiv Ratingen für die Erstellung des Internetauftritts!!!



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